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Fall-Update: Vergleichsangebot an die Gegenseite

Geltendmachung einer Provision aus einem Maklergeschäft in Österreich


Bei der ersten Zeugenanhörung durch das Landesgericht Graz am 26. Januar wurde der Geschäftsführer der Betroffenen ausführlich vernommen, der Geschäftsführer der Gegenpartei hatte sich dagegen krank gemeldet. Dieser und weitere Zeugen sollen nun am 12. Juli - also fast ein halbes Jahr später - vernommen werden.

Um den Fall möglicherweise schneller zu beenden und weitere Verhandlungskosten zu begrenzen, hat der Betroffene über seine Anwälte der Gegenseite ein Vergleichsangebot in Höhe von 105.000 € übermittelt.

Kommt es zu einem Vergleich in dieser Höhe, profitieren Sponsoren vom AEQUIFIN Sponsorenschutz. Die AEQUIFIN-Quote läge dann nicht bei 30, sondern bei 46 Prozent.

Lesen Sie das ausführliche Protokoll des ersten Verhandlungstags sowie das Vergleichsangebot an die Gegenseite im Datenraum des Case Concepts. Hier der Link: https://www.aequifin.com/de/app/lawsuit/M3RvS0VUVnlLeUJNbDRaVEVWVjRzZz09#dataroom:Für%20Sponsoren

 

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