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Erfolgreiche Prozessfinanzierung über die AEQUIFIN-Plattform
Meike Müller erhielt über die Prozessfinanzierungsplattform AEQUIFIN Finanzierungszusagen über mehr als 50.000 Euro und kann nun ihren Prozess gegen einen bekannten Investor führen.
München, 23. Dezember 2022
Worum geht es in dem Verfahren Anspruch auf Vergütung für Aktientransaktion? Die Gründerin machte den Beklagten auf eine vielversprechende Investitionsgelegenheit in ein Unternehmen aufmerksam, stellte Informationen zum Unternehmen zusammen und führte Hintergrundgespräche. Für ihre Leistungen wurde eine „Finders Fee“ vereinbart, die bezahlt werden sollte, wenn der Investor tatsächlich in das Unternehmen einsteigt. In der Folge erwarb der Investor in mehreren Tranchen insgesamt über 28 Prozent der Unternehmensanteile. Die mit Meike Müller vereinbarte „Finders Fee“ will er jedoch nicht bezahlen, weshalb ihr letztlich nur der Weg über die Gerichte bleibt.
Meike Müller konnte eine Vielzahl von Unterstützern von den Erfolgsaussichten ihres Falls überzeugen. Mehr als 30 Finanzierungsgebote gingen im Rahmen eines Bieterverfahrens auf der AEQUIFIN-Plattform ein. Im Gegenzug erhalten die Finanzierer einen Anteil (55 %) an einem möglichen Prozesserlös.
Mittlerweile wurde die Klage am Landgericht Potsdam eingereicht und das Gericht legte einen Termin zur Güteverhandlung mit anschließendem „frühen ersten Termin“ auf den 2.10.2023 fest. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Klägerin und des beklagten Investors angeordnet, berichtet der Anwalt der Klägerin auf der AEQUIFIN-Plattform. Mit dem Eingang einer Klageerwiderung rechnet er frühestens im Februar.
Für Meike Müller war es die richtige Entscheidung, ihren Fall auf der AEQUIFIN-Plattform öffentlich zu machen: „Die Plattform greift da an, wo unser Rechtssystem Ineffizienzen hat. Und zwar dort, wo die Größe des Geldbeutels entscheidend dafür ist, Recht vor Gericht geltend machen zu können. Das ist nicht zuletzt ein wichtiger Beitrag und Signal für unser Wirtschafts- und Gesellschaftsleben.“
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