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Sichere Prozessfinanzierung mit Multifaktor-Authentifizierung

AEQUIFIN führt SMS-TAN-Verfahren für die Abgabe von Sponsorings im Quotenbalancing ein


München, 29. Januar 2021.

Auf der AEQUIFIN-Plattform aequifin.com haben Sponsoren die Möglichkeit, Rechtsfälle und rechtsklärende Projekte finanziell zu unterstützen. Bei Fällen mit finanziellem Klageziel können die Sponsoren an einem möglichen Erfolg finanziell beteiligt werden. In einem einzigartigen Bieterverfahren, dem AEQUIFIN-Quotenbalancing, wird eine einheitliche Quote ermittelt, die eine Beteiligung der Sponsoren an einem möglichen finanziellen Prozesserfolg bestimmt. 

Mit der Einführung eines Zwei-Faktor-Verfahrens wird die Abgabe von Sponsoringgeboten im Rahmen des AEQUIFIN-Quotenbalancings nun noch sicherer: Vergleichbar mit einer Banküberweisung muss die Abgabe eines Sponsorings mit einer SMS-TAN bestätigt werden, die an eine zuvor hinterlegte Mobilrufnummer verschickt wird. Erst nach Eingabe dieser TAN wird das Sponsoring-Gebot rechtswirksam abgegeben.

“AEQUIFIN legt größten Wert auf die Themen Sicherheit und Vertraulichkeit.”, sagt Frank-Martin Binder Binder, Geschäftsführer von AEQUIFIN. “Das neu eingeführte Zwei-Faktor-Verfahren stellt nicht nur eine zusätzliche Sicherheitsebene dar, es beugt auch der versehentlichen Abgabe eines Sponsorings vor und ermöglicht Freigabeprozesse nach dem Vier-Augen-Prinzip”. 

Über AEQUIFIN

AEQUIFIN ist ein innovativer Online-Marktplatz für Prozessfinanzierung. Unter aequifin.com verbindet AEQUIFIN Betroffene (Privatpersonen oder Unternehmen), Rechtsanwälte und Sponsoren miteinander, um rechtliche Anliegen - sowohl mit als auch ohne finanzielles Klageziel - zu finanzieren und durchzusetzen. Auf der AEQUIFIN-Plattform stellt der Rechtsanwalt des Betroffenen oder ein betroffenes Unternehmen den Rechtsfall sowie die zu erwartenden Kosten detailliert dar. Sponsoren können dann über die Plattform anbieten, in welchem Maße und zu welchen Bedingungen sie sich an der Finanzierung des Rechtsanliegens beteiligen möchten. Wird der Prozess gewonnen oder ein vorteilhafter Vergleich abgeschlossen, kann entsprechend der vereinbarten Konditionen eine Erfolgsbeteiligung an die Finanzierer gezahlt werden. 

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