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Fall-Update: Das lange Warten auf den BGH wird verzinst
Haftung des Freistaates Bayern für rechtswidrige Verbaucherwarnung
Noch immer gibt es keine Auskunft aus dem Bundesgerichtshof, ob die Revision im Fall der Großmetzgerei Sieber gegen den Freistaat Bayern zugelassen wird.
Auf welche Wartezeit müssen sich Betroffene und Sponsoren einstellen? Laut offizieller Statistik des Bundesgerichtshofs wird zwar die Mehrzahl der Nichtzulassungsbeschwerden innerhalb eines Jahres nach Eingang der Beschwerde entschieden. Es kann aber auch durchaus länger dauern.
Angesichts der langen Verfahrensdauer gewinnt die Verzinsung des Anspruchs an Bedeutung. Dazu eine aktuelle Hochrechnung:
Nach einer Aufstellung der Kanzlei Dr.Hingerl & Partner würden die seit 2020 aufgelaufenen Verzugszinsen auf die ursprüngliche Hauptforderung in Höhe von 12.149.074 Euro bereits 2.348.355 Euro betragen. Da zudem die Zinssätze von 4,12 Prozent in 2020 auf 8,62 Prozent seit dem 1.1.2024 angestiegen sind, läuft die Zinsuhr immer schneller. Alleine im Zeitraum vom 1.1. bis 21.5.2024 wäre der Zinsanspruch um 410.173 Euro gewachsen.
Der Statistik des Bundesgerichtshofs ist darüber hinaus zu entnehmen, dass nur ein geringer Teil der Nichtzulassungsbeschwerden letztlich Erfolg hat: 2023 waren dies lediglich 13 Prozent der Nichtzulassungsbeschwerden und Sprungrevisionen. Der für das Sieber-Verfahren zuständige dritte Zivilsenat ließ 2023 sogar nur 6,7 Prozent der Beschwerden zu.
Fazit: Rein statistisch ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das für den Betroffenen positive Urteil des OLG München bald rechtskräftig wird. Und mit einem Zinssatz von aktuell 8,62 Prozent ist die Verzinsung auf die Forderung nicht unattraktiv.
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