Rechtsklärendes Projekt

Europa-/Verfassungsrecht


Negative Zinsen der EZB

Geschäftsbanken: Kunden und Eigentümer werden geschädigt. Stufe 1: Juristisches Gutachten - positiv. Stufe 2: Ökonomische Analyse - positiv. Stufe 3: Wissenschaftliche Prüfung der Analyse - positiv. Stufe 4: Klagevorbereitung fast abgeschlossen.

Stufe 4

Klagevorbereitung

Abgegebene Sponsorings

8.088 €

Benötigtes Sponsoring

15.000 €

Abgegebene Sponsorings

8.088 €

Stufe 4

Klagevorbereitung

Benötigtes Sponsoring

15.000 €

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68.088 €

Abgegebene Sponsorings gesamt

375.000 €

Benötigtes Sponsoring Gesamt

Rechtsgebiet Europa-/Verfassungsrecht

AnwaltNoch offen

ProjektinhaberAEQUIFIN Gesellschaft für Rechtsklärung mbH (vorläufig bis 02/2021: Kaleidoskop Economics GmbH)

TreuhänderRechtsanwalt Matthias J. Brinckman

Unterstützer/Beteiligte

Prof. Dr. Alexander Blankenagel




Falldokumente in sicherem Datenraum

Steigende Zinsen – Aktueller Hinweis zum Projekt

Das Projekt wurde aufgrund der aktuellen Zinserhöhungen durch die Europäische Zentralbank überarbeitet.

  • Der Initiator des Projekts geht davon aus, dass die EZB - anders als derzeit die US-amerikanische FED - negative Zinsen weiterhin als ein zulässiges und wirksames Instrument der Geldpolitik erachtet.
  • Deshalb soll die aktuelle Zinssteigerungsphase dazu genutzt werden, die angestrebte Rechtsklärung in modifizierter Form weiter zu verfolgen.
  • Sollten negative Zinsen als Instrument der Geldpolitik rechtlich unzulässig sein, können Geschäftsbanken auf AGB-Regelungen zu Verwahrentgelten verzichten.
  • Die bisherigen Projektergebnisse haben den Projektinhaber in der Einschätzung bestärkt, dass negative Zinsen aus verschiedene Gründen rechtswidrig sind.

Wir freuen uns, wenn Sie das Projekt mit einem Sponsoring unterstützen - der weitere Verlauf des Projekts kann sich allerdings ändern.

 

Was soll im Projekt “Negative Zinsen” erreicht werden?

Es soll geklärt werden, dass es rechtlich nicht zulässig ist, dass die EZB als staatliches Organ

  • Kontoguthaben mit negativen Zinsen belastet, 
  • Kredite mit negativen Zinsen vergibt, 
  • Staatsanleihen mit negativen Renditen erwirbt und so Staatsfinanzierung zulasten von 
Banken und ihren Kunden durchführt,
  • Unternehmensanleihen mit negativen Renditen erwirbt und so Unternehmen zulasten von Banken und ihren Kunden subventioniert,
  • geldpolitische Maßnahmen zur Herbeiführung von nominalen negativen Zinsen an den Geld- und Kapitalmärkten durchführt oder die Erwartung derartiger Maßnahmen weckt,
  • gegebenenfalls das einzige gesetzliche Zahlungsmittel Bargeld in seiner Verwendung direkt oder indirekt einschränkt.



Es soll festgestellt werden, dass

  • der Staat ein Geldregulierungsmonopol, aber kein Gelderzeugungsmonopol hat, 
  • das Kürzen von Forderungen durch Hoheitsakt grundsätzlich unzulässig ist,
  • ein Anspruch des Bürgers auf ein von Abgaben befreites Tausch- und Wertaufbewahrungsmittel zur Entfaltung der Persönlichkeit besteht. Gesellschaftliche Beiträge sind durch Zahlung von Steuern auf eine reale Wertschöpfung und durch Abgaben zu erbringen, die einer demokratischen und rechtsstaatlichen Festsetzung und Kontrolle unterliegen.
  • Verwahrentgelten von Geschäftsbanken wenn überhaupt, dann nur als Entgelte für Verwahrung zulässig sind, nicht aber als verdeckte Weitergabe der negativen Zinsen der EZB. 

 

Die wesentlichen Gründe?

Historisch sind an Märkten ohne Interventionen von Zentralbanken nie nominal negative Zinsen bei der Kreditvergabe durch Geschäftsbanken entstanden. Erst in den letzten Jahren haben Notenbanken wie die EZB begonnen, als geldpolitisches Instrument negative Zinsen einzuführen. Notenbanken erwarten, dass sie damit wirtschaftliche Aktivität befördern.

  • Das Herbeiführen negativer Zinsen durch Notenbanken ist ein historisches Experiment mit erheblichen Risiken für den wirtschaftlichen Wohlstand, egal ob in Europa oder anderswo auf der Welt. Negative Zinsen reduzieren die Geldmenge und wirken unter Umständen deflationär. In jedem Fall entstehen erhebliche Nachteile für Inhaber von Bankeinlagen. Ihre Guthaben sinken. Schuldner andererseits profitieren von negativen Zinsen und können unwirtschaftliche Geschäfte betreiben.
  • Einiges spricht dafür, dass es der EZB an einer Rechtsgrundlage für solche Maßnahmen mangelt und dass diese Markteingriffe weder geeignet, noch erforderlich noch angemessen sind.

Zu klären wäre dies im Hinblick auf die Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit des Handelns der EZB durch eine Klage zum EuGH. Da der Kläger unmittelbar und individuell betroffen sein muss, kommen nur Geschäftsbanken als Kläger in Betracht; die Bankkunden sind wohl nur mittelbar betroffen. Unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzüberschreitung der EZB gibt es für natürliche Personen die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.


 

Warum sollten Sie das Projekt unterstützen?

  • Durch Belastungen mit negativen Zinsen sehen sich Bankkunden wie Gewerbetreibende, Arbeitnehmer und Selbständige in ihren Eigentumsrechten beeinträchtigt - ja tendenziell „enteignet“.
  • Vorsorge wird bestraft. Gerade die aktuellen Liquiditätsprobleme aufgrund der Corona-Krise dürften durch negative Zinsen - also „Strafzinsen“ für das Halten von Geld - verstärkt worden sein.
  • Negative Zinsen erhöhen Immobilienpreise und erschweren jungen Menschen den Erwerb von Wohneigentum. Vorzeitige Kreditrückführungen bei Umzug können extrem teuer werden und sind unkalkulierbar.
  • Rentnern wird vorgeschlagen, zur Vermeidung negativer Zinsen Aktien zu erwerben. Die Volatilität von Aktienkursen erschwert aber ihre finanziellen Planungen.
  • Bei Pensionskassen, Lebensversicherungen und Krankenversicherungen mit Altersrückstellungen entstehen Belastungen, die sich nachteilig auf die Versicherten auswirken. Im Übrigen wird das Geschäftsmodell der Pensionskassen, Lebensversicherungen und Krankenversicherungen erodiert.
  • Bei Geschäftsbanken wirken negative Zinsen zu Lasten ihres Eigenkapitals. Ihre Ertragskraft wird dadurch reduziert. Der private Bankensektor könnte in seinem Bestand gefährdet werden.

 

Projektergebnisse

Zur juristischen Ersteinschätzung von Prof. Dr. Alexander Blankenagel

Zum Working Paper von Kaleidoskop Economics

 

Ihre Unterstützung

Sie interessieren sich, diese Rechtsklärung öffentlich zu unterstützen? Bitte schreiben Sie an negative-zinsen@rechtsklaerung.org.

Nach einer individuellen Abstimmung mit Ihnen kann Ihr Name auf dieser Webseite veröffentlicht werden. Insbesondere Ökonomen und juristische Experten haben die Gelegenheit, mit ihrem Spezialwissen eine erfolgreiche Klage oder Verfassungsbeschwerde zu fördern.  

Sponsoring ab 10 EUR

Sie haben Kommentare?


Wer betreibt das Projekt?

Die Gesellschaft für Rechtsklärung ist Projektinhaber. Sie hat Nutzungsrechte an ökonomischen Analysen von negativen Zinsen sowie Rechtsgutachten von der Kaleidoskop Economics GmbH übernommen. Ihr Ziel ist, die angestrebten Projektziele mit Unterstützung einer Crowd-Finanzierung zu erreichen.

Durch eine Beteiligung von Projektpartnern an einer Projektgesellschaft sollen die Erfolgsaussichten erhöht werden. Interessenten für eine Beteiligung an der Projektgesellschaft informieren wir gerne. Bitte schreiben Sie an negative-zinsen@rechtsklaerung.org.

 

Projektverlauf, Mittelverwendung und Treuhänder

Die Gesellschaft für Rechtsklärung verpflichtet sich, bestmöglich auf das Erreichen der Projektziele hinzuwirken.

Mit den Mitteln von Sponsoren werden die unter Projektstufen dargestellten Projektabschnitte finanziert. Nach jedem Abschnitt wird das Ergebnis veröffentlicht und die Mittelverwendung bestätigt. Deshalb können Sponsoren fortlaufend nachvollziehen, dass ihre Mittel erfolgsorientiert verwendet werden.

Abhängig von der Höhe der finanziellen Unterstützung und vor allem je nach Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen wird in dem Projekt entschieden, ob die Rechtsklärung direkt beim EuGH erfolgen kann oder eventuell eine verwaltungsgerichtliche Klage oder eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht der erste Schritt sein muss. Die Übersicht Projektstufen zeigt den geplanten Ablauf.

Inhalt, Reihenfolge und benötigtes Sponsoring können sich im Projektverlauf - abhängig von den Zwischenergebnissen vorhergender Stufen - ändern.

Weitere Informationen zur Gesellschaft für Rechtsklärung: Bitte schreiben Sie an negative-zinsen@rechtsklaerung.org.

 

Wer ist der Beschwerdeführer?

In diesem Stadium kann der rechtlich Betroffene noch nicht festgelegt werden. Über die AEQUIFIN-Plattform sollen aber mögliche Beschwerdeführer identifiziert werden. Sie haben Interesse Beschwerdeführer zu sein. Bitte schreiben Sie an negative-zinsen@rechtsklaerung.org

 

Sie möchten zum Erfolg beitragen?

 

 

  Wichtige Fragen  

 

Ist es den Aufwand wert? Minus 0,5 Prozent Zinsen sind doch nicht viel?

Deutlich höhere negative Zinsen werden durchaus als mögliche geldpolitische Option angesehen. Die Deutsche Bundesbank berichtet in ihrem Monatsbericht vom April 2019 über einen „Schattenzins“, der bei -6 Prozent liegen könnte.

 

Kann ich mich nicht mit Bargeld schützen?

Durch Bargeldabhebungen könnten Bankkunden einem negativen Zins ausweichen.  

Um höhere negative Zinsen durchzusetzen, wären wohl Bargeldbeschränkungen erforderlich. Kürzlich wurde ein Arbeitspapier des IWF unter Mitwirkung einer EZB-Abteilungsleiterin dazu veröffentlicht. Es erörtert, wie ein von der Zentralbank festgelegter Umtauschkurs von elektronischem Geld zu Bargeld umgesetzt werden kann. Ein negativer Umtauschkurs würde das Halten von Bargeld zur Vermeidung negativer Zinsen auf elektronisches Geld unattraktiv machen.

Ein Kontoguthaben begründet einen Anspruch auf Bargeldauszahlung. Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel muss grundsätzlich von allen Gläubigern zum Ausgleich von Verbindlichkeiten akzeptiert werden. Dadurch trägt es ganz wesentlich zur Werthaltigkeit des bestehenden Geldsystems bei. Bargeld erschwert im übrigen eine allumfassende Kontrolle des Menschen und seine Mutation zum “gläsernen Individuum”.

 

Kann ich Verwahrentgelte nicht einfach ablehnen?

In Deutschland wird von Geschäftsbanken als Rechtsgrundlage für negative Zinsen in der Regel eine Zustimmung ihrer Kunden zu einem „Verwahrentgelt“ gefordert. In der Regel werden Bankverbindungen gekündigt, wenn ein Bankkunde diese Zustimmung nicht erteilt. Es stellt sich allerdings die Frage, was eigentlich verwahrt wird und warum die Höhe eines „Verwahrentgelts“ von der Höhe der negativen Zinsen abhängen soll, die Geschäftsbanken bei der EZB zu bezahlen haben (derzeit -0,5 % bei Einlagefazilitäten).

Mit dem „Verwahrentgelt“ - in der Sache: den negativen Zinsen - reagieren die Banken darauf, dass die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen ihrer geldpolitischen Maßnahmen negative Zinsen eingeführt hat.

 

  Im Working Paper “Negative Zinsen” von Kaleidoskop Economics  

 

  1  

Jeder nutzt es – nur wenige kennen die Grundlagen: Was ist Geld? Geld ist ein privatrechtlicher Vertrag

Lesen Sie hier, wie Geld in Märkten entsteht. Welche Effekte haben die Maßnahmen der EZB?

 

  2  

Zentralbankgeldschöpfung der EZB zur Herbeiführung von negativen Zinsen

Lesen Sie hier, wieso negative nominale Zinsen historisch nicht in Märkten entstanden sind. Die EZB hat diese mit geldpolitischen Maßnahmen herbeigeführt.

 

  3  

Negative Zinsen – Wirkung und rechtliche Zulässigkeit

Lesen Sie hier, welche ökonomischen Effekte negative Zinsen haben und inwiefern diese in bestehende privatrechtliche Verträge einwirken. Die Maßnahmen der EZB sind eigentumsbelastende staatliche Eingriffe und beschränken die allgemeine Handlungsfreiheit.

 

  4  

Rechtliche Zulässigkeit von Verwahrentgelten

Lesen Sie hier, warum Banken negative Zinsen in Form von „Verwahrentgelten“ an ihre Kunden weitergeben oder alternativ deren Kontoverträge kündigen. Dies zeigt den Druck der EZB auf Banken einerseits, wirft aber andererseits auch die Frage auf, ob die Weitergabe der negativen Zinsen an den Sparer rechtlich zulässig ist.

Stufe Status Beschreibung Benötigtes Sponsoring Erreichtes Sponsoring
1 Erfolgreich abgeschlossen

Klagevorbereitung

Verfassungsrechtliches Kurzgutachten

Ziel: Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten, erste Einschätzung zu Rechtswegen 

Auftragnehmer: Prof. Dr. Alexander Blankenagel, em., Juristische Fakultät, Humboldt-Universität, Berlin

Ergebnis: Erfolgschancen durchaus positiv

 
Ergebnisse einsehen
20.000€ 20.000€
2 Erfolgreich abgeschlossen

Klagevorbereitung

Geldtheoretische und ökonomische Analyse zu Entstehung, Wirkung und Risiken von negativen Zinsen

Ziel: Aufbereitung der geldtheoretischen Grundlagen für Juristen und öffentliche Kommunikation 

Auftragnehmer: Kaleidoskop Economics GmbH

Ergebnis: Ökonomische Wirkung negativer Zinsen im Hinblick auf Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit analysiert. Rechtswidrigkeit negativer Zinsen buchhalterisch und banktechnisch begründet.

Ergebnisse anfordern

15.000€ 15.000€
3 Erfolgreich abgeschlossen

Klagevorbereitung

Wissenschaftliche Prüfung geldtheoretische und ökonomische Analyse

Ziel: Wissenschaftliche Überprüfung der ökonomischen und geldtheoretischen Analyse von Kaleidoskop Economics GmbH

Auftragnehmer: Prof. Dr. Gunther Schnabl, Professor für Wirtschaftspolitik und Internationale Wirtschaftsbeziehungen an der Universität Leipzig, und Prof. Dr. Alexander Blankenagel

Ergebnis: Prüfer bestätigen den innovativen Ansatz und die Ergebnisse der ökonomischen Analyse. 

Ergebnisse anfordern

25.000€ 25.000€
4 Finanzierung läuft

Klagevorbereitung

Abstimmung ökonomische und juristische Gutachten

Ziel: Abstimmung ökonomische und juristische Gutachten als Grundlage für die Mandatierung eines Prozessvertreters und die Erstellung einer Klageschrift

Auftragnehmer: Prof. Dr. Gunther Schnabl, Prof. Dr. Alexander Blankenagel

Teilergebnis: Vorläufiges und bedingtes Angebot von Prof. Dr. Wolfgang Spoerr (Hengeler Mueller, Berlin) liegt vor 

Kosten und Zahlungen: Die Kosten für den Projektschritt wurden von der Kaleidoskop Economics GmbH teilweise verauslagt. Eine vollständige Zahlung erfolgt aus  Sponsorings in ausreichender Höhe.

15.000€ 8.088€
5

Feststellungsklage

Feststellungsklage gegen die Bundesbank auf dem Verwaltungsgerichtsweg, Vorlage beim EuGH oder beim Bundesverfassungsgericht

Auftragnehmer: voraussichtlich Prof. Dr. Wolfgang Spoerr, Hengeler Mueller, Mitwirkung der Kaleidoskop Economics GmbH

Arbeitsbeginn voraussichtlich bei Eingang von Sponsorings von 50.000 €

Klageeinreichung voraussichtlich bei Eingang von Sponsorings von 300.000 €

300.000€ 0€
6

Optional: Verfassungsbeschwerde in Deutschland

Klageschrift, Klageeinreichung, juristische und ökonomische Parteigutachten, Prozessvertretung

Alternativ zu Rechtsklärung über Feststellungsklage

Auftragnehmer: voraussichtlich Prof. Dr. Wolfgang Spoerr, Hengeler Mueller, Mitwirkung der Kaleidoskop Economics GmbH

Geschätzte Kosten: noch zu prüfen

0€ 0€
7

Optional: Klage interational (EuGH) durch einen institutionellen Kläger

Klageschrift, Klageeinreichung, juristische und ökonomische Parteigutrachten, Übersetzungen

Abhängig von den Ergebnissen der vorangehenden Projektstufen.

Auftragnehmer: voraussichtlich Prof. Dr. Wolfgang Spoerr, Hengeler Mueller, Mitwirkung der Kaleidoskop Economics GmbH

Geschätzte Kosten: noch zu prüfen

0€ 0€
8

Projektabschluss

Optional: Auswertung und Kommunikation, Erarbeitung von Empfehlungen für Entscheidungsträger

Abhängig von den Ergebnissen der vorangegangenen Projektstufen.

Geschätzte Kosten: 50.000 bis 100.000 €

0€ 0€

Anmerkungen zum Projektbudget und den Projektstufen:

Das benötigte Sponsoring enthält ab Projektstufe 5 neben Honoraren für die oben genannten Auftragnehmer folgende anteiligen Projektkosten:

  • AEQUIFIN Plattform Service-Vergütung (6%)
  • Treuhänder-Vergütung (nach Aufwand – max. 2%)
  • Projektkoordination (20%)
  • Juristische Koordination (5%)
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (nach Aufwand – max. 20%)

Noch nicht abgeschlossene Projektstufen spiegeln die aktuelle Planung wieder. Inhalt, Reihenfolge und benötigtes Sponsoring werden sich im Projektverlauf - abhängig von den Zwischenergebnissen vorhergender Stufen - ändern.

Alle Angaben ohne MwSt.

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