Sehen Sie sich als Aktionär der BayWa AG geschädigt?
Quick Facts
- Die innovative Prozessfinanzierungsplattform AEQUIFIN und die Kanzlei Bergdolt Rechtsanwälte aus München bieten geschädigten BayWa Aktionären die Möglichkeit zur Vormerkung für eine Prozesskostenfinanzierung zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.
- Die Kanzlei Bergdolt ist seit 25 Jahren eine Spezialkanzlei mit Fokus auf Bank- und Kapitalmarktrecht auf Anlegerseite.
- Das erfahrene Team rund um die Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) Daniela A. Bergdolt und Partner Nikolaus F.X. Lutje vertritt erfolgreich die Interessen von Investorinnen und Investoren in allen denkbaren Konstellationen.
Kostenrisiko minimieren durch Prozessfinanzierung
Prozessfinanzierer übernehmen Anwaltshonorare, Gerichtskosten, Gutachterhonorare und sonstige Kosten in einem Rechtsfall. Dafür erhalten Sie im Erfolgsfall einen Anteil am Prozesserlös. Geht der Fall verloren, übernehmen die Finanzierer auch das Risiko für die Kosten der Gegenpartei.
Welche Vorteile bietet die AEQUIFIN-Plattform?
Der Markt für Prozessfinanzierungen ist unübersichtlich. Verhandlungen mit Prozessfinanzierungs-Unternehmen sind vertraulich und die Preis- und Vertragsgestaltung sehr individuell. Unternehmen und Privatpersonen, die Prozessfinanzierungen nur gelegentlich in Anspruch nehmen, fehlt oft das Know-how für Verhandlungen. Ob die Höhe der Erfolgsbeteiligung angemessen ist, kann kaum beurteilt werden.
- Auf der AEQUIFIN-Plattform geben eine Vielzahl von Prozessfinanzierern - Sponsoren - Gebote für eine Finanzierung ab. Die besten Finanzierungs-Angebote für die Betroffenen kommen zum Zug.
- Transparenter Marktpreis für die Erfolgsbeteiligung von Prozessfinanzierern
- Schnelle Preisfindung durch Bieterverfahren
- Wirtschaftliche Regelungen statt Mitsprache der Finanzierer im Prozessverlauf